Kontrollen und Geräteprüfungen
Unser Team aus spezialisierten Servicetechniker:innen übernimmt die Aufgaben der Inspektion, Instandhaltung und Wartung stets schnell und zuverlässig für Sie. Wir sind spezialisiert auf die Prüfung und Reparatur von medizintechnischen Geräten und haben einen Überblick über Wartungsverträge, Gewährleistungen, Garantien und Serviceintervalle. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie sich stets auf eine tadellose Funktion Ihrer Geräte verlassen können.
SICHERHEITSTECHNISCHE KONTROLLE (STK)
Die STK beschreibt die Durchführung von Kontrollen an Medizinprodukten gemäß § 11 MPBetreibV unter der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, den geltenden Normen und den spezifischen Vorgaben der Hersteller. Hierbei fertigen wir für Sie für jedes Gerät ein individuelles Prüfprotokoll an.
MESSTECHNISCHE KONTROLLE (MTK)
Die MPBetreibV schreibt vor, dass eine messtechnische Kontrolle regelmäßig durchzuführen ist, um unzulässige Abweichungen bei Messwerten rechtzeitig zu erkennen. Die MTK wird mit kalibrierten Messgeräten durchgeführt und beurteilt die Messgenauigkeit Ihrer Medizinprodukte zum Zeitpunkt der Messung.
GEFÄHRUNGSBEURTEILUNG (DGUV)
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen durchzuführen. Hierbei wird ermittelt, welchen Gefahren die Mitarbeiter:innen im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Ziel der Beurteilung ist die Festlegung notwendiger Maßnahmen, um die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel, um den Umfang und die Regelmäßigkeit von Prüfungen zu ermitteln, damit die Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.
EN62353
Die Norm beschreibt die Durchführung von wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen von medizinisch-elektrischen Geräten oder medizinischen Systemen, die IEC 60601-1 entsprechen. Die Prüfung wird vor der Inbetriebnahme, bei Instandhaltungen, Inspektionen und Wartungen nach jeder Instandsetzung durchgeführt.
KONSTANZPRÜFUNG IN DER RADIOLOGIE
Damit ist die Durchführung von wiederkehrenden Konstanzprüfungen gemäß RöV gemeint. Diese sollen die Qualität der Röntgendiagnostik sichern.